Der Vorstand der Kreisärzteschaft Bad Mergentheim ist Teil der ärztlichen Selbstverwaltung, die als unterste Instanz der Ärztekammer fungiert. Der Vorstand wird alle vier Jahre gewählt und richtet sich nach der Satzung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vom August 2001
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Die für uns zuständige Bezirksärztekammer Stuttgart
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die übergeordnete Landeärztekammer unseres Bundeslandes in Stuttgart.
Bundeärztekammer
Die Vertretung aller Ärzt:innen in Berlin.
Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg
Die Selbstverwaltung der Niedergelassenen Ärzt:innen in Baden-Württemberg.