Am 30.11.2015 stellte sich der Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. Klaus Baier und deren Geschäftsführer Armin Flohr den Fragen des Vorstands der Ärzteschaft Mergentheim. Entsprechend konnten Meinungen zu exponierten Themen ausgetauscht werden.
Regionale Gesundheitskonferenzen
Wie auch durch den Kammerpräsidenten unterstrichen ist eine bessere Einbindung der Ärzteschaft in die Institution der „Regionalen Gesundheitskonferenzen“ vorgesehen. Durch eine aktivere Beteiligung an Entscheidungsprozessen ist einer Stärkung der Kreisärzteschaft möglich und die Nähe der dort geplanten Veranstaltungen auf Kreisebene zur Versorgungsrealität besser sicherzustellen. Gerade auch Events, wie der im September in Bad Mergentheim organisierte Aktionstag zur „Woche der Wiederbelebung“ sind prädestiniert dafür, sich hier einzureihen.
Auslegung der Berufsordnung
Anders als noch vor einigen Jahren existieren heute kaum noch Restriktionen bezüglich werbenden Auftretens von niedergelassenen Ärzten: Ein Kinospot kann genauso wie ein Werbeplakat oder ein Aufdruck auf einem Kraftfahrzeug richtlinienkonform sein, sofern die Grundregeln einer sachlichen Außendarstellung gewahrt bleiben. Eine subjektiv wertende Heraushebung eigener Qualitäten ist indes nicht gestattet. Die Kammer musste in den letzten Jahren hier aber nur noch selten disziplinarisch einschreiten.
Weniger liberal muss hingegen die Aktivität niedergelassener Ärzte bewertet werden, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder andere Produkte mit Bezug zur medizinischen Tätigkeit in eigenem Namen zu vertreiben. Dies sei in der Regel auch nach geltender Berufsordnung nicht zulässig. Allenfalls könne der Arzt eine Empfehlung für ein Produkt aussprechen, das der Patient dann aber andernorts erwerben könne. Die Ärztekammer werde hier, so Dr. Baier, bei Kenntnis durchaus disziplinarisch aktiv.
Antikorruptionsgesetz
Das Antikorruptionsgesetz soll ab Januar 2016 bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Aus Sicht der Bundesregierung decken die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab. Entsprechend steht die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen an. Die Unsicherheit in der Ärzteschaft ist dementsprechend groß: ist der bereits durch den Hilfsmittelversorger des Patienten zugesandte, frankierte Rückumschlag ein Bestechungsversuch? Solche Fragen seien derzeit nicht abschließend klärbar und werden sich erst mit den ersten Verfahren ergeben. Die Kammer plant hier im Jahr 2016 entsprechende Informationsveranstaltungen, z.B. im Rahmen von Symposien.
Hospitationen – für ausländische Ärzte mit großen Hindernissen verbunden
Trotz der Bereitschaft von Kliniken, im Rahmen eines Asylbewerberverfahrens in Deutschland aufgenommenen Ärzten eine Hospitation zur Verbesserung von Sprachkompetenz ärztlichen Fertigkeiten zu ermöglichen ist hier aus bürokratischen Gründen wenig zu erreichen. So scheitern diese Vorhaben an berufsrechtlichen Regelungen (keine unentgeltliche Beschäftigung eines Arztes möglich) oder an anderen gesetzlichen Maßgaben, wie des Mindestlohnes. Hier sieht die Ärztekammer wenige Einflussmöglichkeiten, bereitet aber eine Stellungnahme an alle Kammermitglieder vor.